AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Die wichtigsten Infos für Sie vorab:

- Wir liefern mit einer produktionstechnisch bedingten Auflagentoleranz von max. 10%. Die tatsächlich gefertigte Stückzahl wird berechnet. Vorauskassenzahler erhalten eine entsprechende Gutschrift, oder Nachrechnung

- Wir haften nicht für Lieferverzögerungen von Paketdiensten, Speditionen oder sonstigen Frachtführern.

- Lieferverzögerungen die aufgrund von Maschinenbruch oder sonstigen Betriebsstörungen entstehen haben wir nicht zu verantworten.

- Die angegebenen Liefertermine sind ungefähre Absendetermine und können um wenige Tage variieren.

- Farbabweichungen im Druck können nur reklamiert werden, wenn ein rechtsverbindlicher Farbproof zum Abgleich angeliefert wurde. Geringfügige Toleranzen sind jedoch grundsätzlich zu akzeptieren.

- Kompatibilitätsprobleme beim Abspielen von CD-R oder DVD-R zwischen Medium und Player können in Einzelfällen auftreten und berechtigen nicht zur Reklamation.

 

1. Allgemeines

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Abweichende Bedingungen und Erklärungen des Bestellers sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
  • Diese Liefer - und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2. Lieferzeit
  • Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung.
  • Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit Lieferungen in Verzug, so kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Auftrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist.
  • Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Als höhere Gewalt gelten auch Kriegsfall, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und Importbeschränkungen sowie urheberrechtlich bedingte Lieferverbote - gleichgültig ob die Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten -, ferner auch das Ausbleiben von Lieferungen, die wir von Dritten erwarten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
  • Im Falle geringer Fehlmengen besteht - soweit sich die Liefertoleranzen in zumutbarem Rahmen halten - kein Anspruch auf Nachlieferung. Die Fehlmengen bleiben in diesem Fall unberechnet.
  • Anfallende geringe Mehrmengen werden mitgeliefert und in Rechnung gestellt, soweit sich die Lieferungstoleranzen in zumutbarem Rahmen halten.
  • Lieferungstoleranzen halten sich in zumutbarem Rahmen, sofern sie 10% der Bestellmenge nicht überschreiten und ihre Ursache in produktionstechnischen Gegebenheiten haben.
  • Als vertragsgemäß gelten auch technisch bedingte Abweichungen der Endprodukte von den graphischen Vorlagen und Masterbändern, sofern sie sich innerhalb des branchenüblichen Maßes halten.

3. Versand
  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
  • Ist Lieferung frei Haus vereinbart, so setzt die Auslieferung einen vorherigen Zahlungseingang des Kaufpreises voraus. Die Lieferung erfolgt auf dem kostengünstigsten Versandweg.
  • Teillieferungen bleiben vorbehalten.

4. Gefahr
  • Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über.
  • Wird die Lieferung auf Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über.
  • Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, auch wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  • Der Abzug von 3% Skonto ist nur möglich wenn als Zahlungsart "Vorkasse" gewählt wurde.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig.
  • Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Tageszinsen - mit dem auf der Rechnung angegebenen Prozentsatz - zu fordern.

6. Eigentumsvorbehalt
  • Bis zur restlosen Tilgung sämtlicher Forderungen, die sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller für uns ergeben ( auch künftiger und bedingter Forderungen, die wir in ein Kontokorrent einstellen oder die sich aus einer Regulierung im Scheck - Wechsel - Verfahren Ergeben mögen ), bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
  • Der Besteller darf uns gehörige Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn, dass wir unsere Abtretung offengelegt haben. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
  • Auf unser Verlangen hat der Besteller, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Das Auswahlrecht steht uns zu.
  • Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention auf seine Kosten zu unterstützen.
  • Der Besteller tritt schon jetzt die Ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
  • Der Besteller bleibt Eigentümer der von ihm angelieferten Unterlagen für die Compact Disc (Bänder, Filme, etc.), die auf seine Gefahr und sein Risiko eingelagert werden.
  • Werkzeuge und Drucksachen werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet.
  • Alle durch Karus-media.de hergestellten notwendigen Materialien für die Herstellung der Compact Discs bleiben Eigentum von Karus-media.de.

7. Unterlagen - Werkzeug
  • Der Besteller legt die für die Tonträger - und Drucksachenherstellung erforderlichen Unterlagen kostenlos in schriftlicher eindeutiger Form dem Auftrag bei.
  • Falls die Materialien nicht unmittelbar für das von uns angewandte Produktionsverfahren anwendbar sind, sind wir berechtigt - ohne weitere Rücksprache mit dem Besteller - notwendige Extrabearbeitungen zum jeweils gültigen Stundensatz auf Kosten und Rechnung des Bestellers vorzunehmen. Sollten durch falsche, missverständliche oder verspätete Angaben des Bestellers Mehrkosten bei der Produktion des Tonträgers oder den Drucksachen entstehen, so hat der Besteller diese zu tragen.
  • Bänder, grafische Unterlagen, Lithographien und Filme, welche der Besteller uns zur Herstellung eines Ton- bzw. Datenträgers zur Verfügung stellt, können auf Wunsch nach der Verwendung auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgesandt werden. Als Produktionsunterlagen zur Verfügung gestellte CD-Rs werden grundsätzlich nicht zurückgesandt und auch nicht archiviert.
  • Im Falle des von uns zu vertretenden Verlustes von Bänder, grafische Unterlagen, Lithographien und Filme, welche nicht länger als 12 Monate bei uns eingelagert wurden und sich im Eigentum des Bestellers befinden, haben wir den Materialwert der verlustig gegangenen Sache zu ersetzen.
  • Die neuerlichen Herstellungskosten oder darüber hinausgehende Schäden haben wir nicht zu ersetzen. Für die Herstellung von Sicherheitskopien ist der Besteller verantwortlich.
  • Die von uns zur Herstellung der Tonträger erzeugten Bänder, graphischen Unterlagen, Filme, Lithographien und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und sind im Fertigungspreis nicht enthalten.

8. Gewährleistung
  • Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang schriftlich unter Angabe der genauen Bezeichnung und Rechnungsnummer beanstandet werden.
  • Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations - oder Materialfehler beruhen. Bei Eigenherstellung der Tonträger durch uns schließt die Fabrikationsfreigabe oder der Verzicht auf die Freigabe die Berufung auf andere als technische Produktionsmängel aus.
  • Kompatibilitätsprobleme beim Abspielen unserer CD-R Kopien können trotz regelmässiger Wartung und sorgfältiger Auswahl der Produktionsmittel nicht völlig ausgeschlossen werden und werden daher als Reklamationsgrund nicht anerkannt.
  • Bei Sachmängel leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift unter der Vorraussetzung, dass ein Fehler vorliegt, der die Nutzung der Waren erheblich beeinträchtigt. Bei der Verletzung von Urheberrechten leisten wir nur eine Gutschrift bis zum Rechnungsbetrag, soweit Ansprüche gegen uns begründet sind. Im Falle von Ersatzlieferungen tragen wir die Kosten und Gefahr für den Versand.
  • Vorbehaltlich der Enthaftung des Urheberrechtsverwalters von uns gelieferter oder produzierter Tonträger zu unseren Gunsten sind wir berechtigt, die an den Urheberrechtsverwalter abzuführenden Gebühren, Lizenzen, Kosten u. ä. zu verlangen und zu berechnen.
  • Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen, insbesondere Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund, ob für unmittelbare oder mittelbare Schäden - sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt.

9. Rücksendungen / Umtausch
  • Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten oder wenn wir dem Besteller versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware übersandt oder wenn wir uns mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt haben.
  • Für aufgrund von Rücksendungs - oder Umtauschvereinbarungen zurückgesandte Ware erteilen wir eine Gutschrift.
  • Für unberechtigt zurückgesandte Ware erteilen wir keine Gutschrift. Unfreie Rücksendungen werden nicht entgegen genommen.
  • Bei berechtigten Rücksendungen werden die zur Zeit gültigen Versandkosten unseres Hauses übernommen.

10. Zurückbehaltung und Aufrechnung
  • Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11. Warenkennzeichnungen / Urheberrechte
  • Der Besteller garantiert, dass einer Herstellung und Vervielfältigung der Vertragsgegenständlichen Tonträger keine gesetzlichen Ge-und Verbote sowie keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Verlags-, Künstler-, Warenzeichen- und Musterschutzrechte entgegenstehen.
  • Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung vorgenannter Rechte gegen uns geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere auch für diesbezüglich anfallende Anwalts- und Prozesskosten.
  • Sämtliche Urheberrechtslizenzen, Copyrightgebühren, Tantiemen und dergleichen sind vom Besteller für alle in Auftrag gegebenen und hergestellten Tonträger an die Bezugsberechtigten, insbesondere an die Urheberrechtsgesellschaften zu entrichten. Der Besteller entbindet uns von jeder diesbezüglichen Verantwortung.
  • Werden diesbezüglich von dritter Seite Forderungen gegen uns geltend gemacht, so hält uns der Besteller bezüglich solcher Forderungen und den daraus resultierenden Schäden und Kosten schad - und klaglos.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Schwäbisch Gmünd Erfüllungsort. Das für Schwäbisch Gmünd zuständige Gericht ist ausschließlich zuständig, wenn der Besteller ein Kaufmann ist, der nicht zu den in HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten